Straßenbaubeiträge im Mühlenbecker Land - nach KAG oder BauG?

Ortsverein

Filippo, Bücker, Lüttmann

Mit ihrer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge reagiert die von der SPD in Brandenburg geführte Regierung auf  soziale Schieflagen und weist auch auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung durch den Bund als Gesetzgeber hin. Die Beitragsberechnung für den kommunalen Straßen(aus)bau nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) oder aber für die erstmalige Erschließung nach dem Baugesetzbuch des Bundes (BauG) ist für den Hauseigentümer an einer Anliegerstraße im Mühlenbecker Land zukünftig von erheblicher Bedeutung. 

Diese notwendige Klarstellung durch den als sachkundigen Referenten eingeladenen Landtagsabgeordneten Björn Lüttmann (SPD) sorgte am Donnerstag zu Beginn des Informationsabends des SPD Ortsvereins im Schildower Bürgersaal unter einigen Besuchern zunächst für Unruhe.

Sie hatten den Gesetzentwurf von SPD, DIE LINKE & Péter Vida (BVB/Freie Wähler)  im Landtag so verstanden, dass im Ergebnis der von den Freien Wählern betriebenen „Volksinitiative zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen  in Brandenburg“ per Landesgesetz (KAG) auch im BauG des Bundes die Beitragspflicht für Hauseigentümer an Anliegerstraßen abgeschafft würde, wenn diese Straßen Jahrzehnte nach ihrer Herstellung grundhaft ausgebaut werden. Zu diesen so genannten Sandstraßen gehören die meisten der im Mühlenbecker Land noch auszubauenden Straßen – aber dafür gilt weiterhin die Beitragspflicht. Durch Gemeindesatzung wurde sie zwar schon vor Jahren von 85 auf 75 Prozent gesenkt, aber das kann im Einzelfall immer noch eine finanzielle Belastung von 15.000 € und teilweise sogar noch erheblich mehr  bedeuten, wie einige Bürgerinnen und Bürger vorrechneten, ebenso Bürgermeister Smaldino-Stattaus, der selbst an einer Sandstraße wohnt. „Gesetzgeber sind Bund und Land – wir können unsere Gemeindesatzungen nur im Rahmen dieser Gesetze verabschieden. Mit der schrittweisen Reduzierung der prozentualen Beteiligung, auch bei den Zinsen, gelingt aber keine Kostendeckelung“, stellte Harald Grimm (Vors. der Gemeindevertretung) fest. Er erinnerte daran, dass schon 2004 die Ausbauparameter von der Gemeindevertretung ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden waren, über die Beitragsanteile allerdings wurde (und wird) immer wieder diskutiert.

Zwar geht Björn Lüttmann davon aus, dass die zukünftigen Pauschalzuweisungen des Landes an die Gemeinde Mühlenbecker Land  für den Straßenausbau in Höhe von jährlich ca. 224.000 € auch für Erschließungskosten verwendet werden dürfen, aber eine Abschaffung der Beiträge für den gesetzlich definierten „technischen Mindeststandard eines grundhaften Ausbaus“, so die Schildower Ortsvorsteherin Silvia Gaideck, wäre damit keineswegs finanziert. „So lange ich Bürgermeister bin, muss niemand sein Eigenheim wegen der Straßenbaubeiträge verlieren,“ beruhigte Smaldino-Stattaus die Besorgten. „Bisher haben wir als Gemeinde immer mit den Betroffenen eine gemeinsame Lösung gefunden.“ Und die Zühlsdorfer Ortsvorsteherin Ursel Liekweg forderte die zukünftig  betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, zu den öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte zu kommen und sich an der Erstellung der neuen Prioritätenliste für die Jahre 2020 bis 2029 zu beteiligen. 

Nach gut zwei Stunden sachlicher Diskussion bedankte sich Norbert Bücker als Vorsitzender des Ortsvereins bei den rund 60  Anwesenden für ihr Interesse und ihre Redebeiträge. Beifall und persönliche Nachgespräche machten deutlich, dass diese Art der direkt-persönlichen und kompetenten Politik-Vermittlung, wie sie durch die SPD regelmäßig durchgeführt wird, durchaus geschätzt wird. Auch die Fraktionsvorsitzenden und Ortsvorsteherinnen waren vertreten und beteiligten sich an der Diskussion - und die Freien Wähler hatten vor dem Gebäudeeingang einen Info-Tisch aufgebaut.  So kann Demokratie vor Ort gelingen.

[Tisch- und Saalfoto: Murris Hatzi, Gruppenfoto: TDM 2019]